- Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen
- in der Tagespflege sowie
- in Grundschulen
Dieser Kurs kombiniert die speziellen Ausbildungsinhalte für die Erste Hilfe-Leistung am Kind als auch die am Erwachsenen und umfasst neun Unterrichtseinheiten.
Um Ersthelfer zu bleiben, ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen (Karenzzeit +/- acht Wochen) Mit dem Besuch des Kurses Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder werden alle Voraussetzungen, die auch an die Erste Hilfe-Ausbildung gemäß § 26 der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gestellt werden dürfen, erfüllt.
Pro Kindergartengruppe muss mind. eine ErzieherIn in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Die Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger der Kinder Ihrer Einrichtung übernimmt für diese Mindestanforderung alle zwei Jahre die Kosten. Seit dem 01.01.2021 übernimmt die Unfallkasse NRW zusätzlich alle zwei Jahre die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung für zwei weitere Beschäftigte pro Kindertageseinrichtung.
Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.
Für wen ist eine Kostenübernahme nicht möglich? Für SchülerInnen, PraktikantInnen, Personen im FSJ oder BFD, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige.
Weitere Informationen / Gutscheinanforderung erhalten Sie über diesen Link.