1. Verbrennungen:
Schnell reagieren! Kleinere Verbrennungen sollen gekühlt werden, großflächige nicht, da sonst eine Unterkühlung droht. Verbrennungen, die größer als die Handfläche sind, erfordern die Behandlung eines Arztes.
2. Handverletzungen:
Größere Wunden müssen sofort steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust rufen Sie sofort einen Notarzt! Falls Finger oder Fingerteile abgerissen wurden, versuchen Sie, diese zu bergen und geben Sie ihn den Rettungskräften mit.
3. Augenverletzung
Verbinden Sie bei einer Augenverletzung immer beide Augen, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird. Wichtig ist es, bei ernsten Verletzungen umgehend die 112 zu wählen.“
4. Alkoholvergiftung:
Maßloser oder ungewohnter Alkohol-Konsum kann zu einer Vergiftung führen mit lebensgefährlichen Folgen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholgenuss zusammenbricht, muss das unbedingt ernst genommen werden. Sofort Atmung und Puls prüfen! Bleibt die Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, unbedingt einen Notarzt rufen. Es besteht die Gefahr, dass der Bewusstlose erbricht und die Atemwege verschlossen werden. Deshalb den Betroffenen in stabile Seitenlage bringen und möglichst warm halten. In einer kalten Silvesternacht im Freien sind solche Maßnahmen wegen der drohenden Unterkühlung lebensrettend.“
Gern vermittelt Ihnen die Pressestelle Prof. Sefrin als Ansprechpartner
(Kontakt über Dr. Dieter Schütz, mobil: +49 162 200 2029).